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Statement

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

immer offenkundiger wird, eine Vollkaskoversicherung aller Therapiespektren kann die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft nicht mehr leisten.

Die Zahnärzte verweisen deshalb seit nunmehr über zehn Jahren auf die ordnungspolitische Alternative zum bestehenden Sachleistungssystem. Das Konzept lautet Vertrags- und Wahlleistung. Wir sprechen uns für das Selbstbestimmungsprinzip in der gesetzlichen Krankenkasse aus.
Die Zahnärzte können hier eine Vorreiterrolle besetzen, da Zahnerhaltung in besonders starkem Maße durch die Mitarbeit des Patienten geprägt ist.

Unaufschiebbare Maßnahmen gehören in der Zahnheilkunde zur absoluten Seltenheit, Therapien werden langfristig geplant, der Patient kann seine Entscheidung eigenverantwortlich nach umfassender Aufklärung treffen. Ihm steht es offen, eine Zweitmeinung durch die Beratung einer anderen Instanz oder eines weiteren Fachkollegen einzuholen.

Die Erhaltung des Kausystems unterliegt bis auf wenige Ausnahmen keinem Schicksal, sondern kann durch Prophylaxe und Prävention seitens des Patienten eigenverantwortlich nachhaltig unterstützt werden. Weiterhin ist festzuhalten, bei ein und dem selben Befund gibt es sehr unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt von Komfort und Ästhetik.
Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit einer solidarisch vollfinanzierten Therapie aller Behandlungsformen.

Wie sieht das Konzept der Vertrags- und Wahlleistung konkret aus:

  • Der Patient hat Zugang zu einer notwendigen umfassenden Diagnostik.
  • Die erkannte klinische Situation stellt den Befund dar.
  • Der Patient bekommt befundorientierte Festzuschüsse seiner Kasse.
  • Das mit dem Festzuschuss zu erzielende Behandlungsergebnis ist die Wiederherstellung von Kaufunktion, Phonetik und einer Mindestanforderung an Ästhetik.
  • Darüber hinausgehende Therapievarianten unterliegen der eigenverantwortlichen Finanzierung durch den Patienten.

Notwendige Voraussetzung für die Umsetzung einer solchen Systematik von Festzuschüssen ist die Einführung von Kostenerstattung. Sie ergibt die notwendige Transparenz und garantiert die Therapiefreiheit bei freier Arztwahl.

Ein derartiges Konzept birgt erhebliche Vorteile in sich:

  • die Politik kann den Umfang notwendiger Leistungen vorgeben
  • das Konzept ermöglicht den Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand durch die eigenverantwortliche Kontrolle seitens des Patienten
  • es besteht freie Wahl unter den medizinischen Heilberufen
  • das Konzept erzieht zu einer bewussteren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen
  • Vertrags- und Wahlleistung beinhaltet das Selbstbestimmungsrecht bei der Therapiewahl
  • der Patient behält den gleichen Leistungsanspruch bei unterschiedlichem Therapieniveau
  • die Weiterentwicklung innovativer Therapien wird gefördert
  • die Krankenkasse kann durch die Höhe der Festzuschüsse ihren Haushalt steuern.

Das Konzept der Zahnärzte lässt sich in die beschriebenen Ziele des Bündnisses Gesundheit Sachsen voll integrieren.

Bewusst der Tatsache, dass die Vorreiterrolle immer die Auseinandersetzung mit dem traditionell Bewährten bedeutet, stellen wir Zahnärzte uns bewusst der Herausforderung, zukunftsweisende Wege innerhalb der Sozialversicherung zu beschreiten.

Wir erneuern unsere Bereitschaft, an einer wirklichen Strukturreform aktiv mitzuwirken.

Dr. Holger Weißig
Stellv. Vorsitzender Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
Vorstandsmitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2000 zum Seitenanfang    Druckversion    
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