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StatementSehr geehrte Damen, immer offenkundiger wird, eine Vollkaskoversicherung aller Therapiespektren kann die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft nicht mehr leisten. Die Zahnärzte verweisen deshalb seit nunmehr über zehn Jahren auf die ordnungspolitische Alternative zum bestehenden Sachleistungssystem. Das Konzept lautet Vertrags- und Wahlleistung. Wir sprechen uns für das Selbstbestimmungsprinzip in der gesetzlichen Krankenkasse aus. Unaufschiebbare Maßnahmen gehören in der Zahnheilkunde zur absoluten Seltenheit, Therapien werden langfristig geplant, der Patient kann seine Entscheidung eigenverantwortlich nach umfassender Aufklärung treffen. Ihm steht es offen, eine Zweitmeinung durch die Beratung einer anderen Instanz oder eines weiteren Fachkollegen einzuholen. Die Erhaltung des Kausystems unterliegt bis auf wenige Ausnahmen keinem Schicksal, sondern kann durch Prophylaxe und Prävention seitens des Patienten eigenverantwortlich nachhaltig unterstützt werden. Weiterhin ist festzuhalten, bei ein und dem selben Befund gibt es sehr unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt von Komfort und Ästhetik. Wie sieht das Konzept der Vertrags- und Wahlleistung konkret aus:
Notwendige Voraussetzung für die Umsetzung einer solchen Systematik von Festzuschüssen ist die Einführung von Kostenerstattung. Sie ergibt die notwendige Transparenz und garantiert die Therapiefreiheit bei freier Arztwahl. Ein derartiges Konzept birgt erhebliche Vorteile in sich:
Das Konzept der Zahnärzte lässt sich in die beschriebenen Ziele des Bündnisses Gesundheit Sachsen voll integrieren. Bewusst der Tatsache, dass die Vorreiterrolle immer die Auseinandersetzung mit dem traditionell Bewährten bedeutet, stellen wir Zahnärzte uns bewusst der Herausforderung, zukunftsweisende Wege innerhalb der Sozialversicherung zu beschreiten. Wir erneuern unsere Bereitschaft, an einer wirklichen Strukturreform aktiv mitzuwirken. Dr. Holger Weißig |
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Letzte Aktualisierung: 14.10.2000 | ||||||||||||||||||||||||||||||