Linie
Linie
Linie
Home
 
Home >  archiv  >  Podiumsdiskussion  >  Statement  > 

Statement

Sehr geehrte Damen und Herren,>

bekanntlich hat alles seine 2 Seiten, so auch die Verabschiedung der Gesundheitsreform 2000 - sie hat die unterschiedlichsten Gesundheitsberufe im Bündnis Gesundheit 2000 zusammengeführt.
Seit der Gründung des Bündnisses Gesundheit 2000 in Sachsen sitzen wir mit Verbänden und Körperschaften der Ärzte, Zahnärzte, der Fachberufe, der Behinderten und Patienten an einem Tisch und beraten Kritikpunkte an der Gesundheitsreform 2000 und suchen nach Lösungswegen für eine künftige Gesundheitspolitik. Wir haben eine Plattform gefunden, die es uns ermöglicht, unsere Probleme zu artikulieren, aber uns war ebenso wesentlich, die Probleme der anderen zu hören. Wir erkannten, dass nur ein gemeinsames Handeln aller im Gesundheitswesen Beschäftigten zu einem angemessenen Ziel führen kann.
Deshalb war es zunächst für die verschiedenen Berufsverbände der Physiotherapeuten in Sachsen notwendig, einen gemeinsamen Nenner zu finden, der es uns möglich macht, miteinander die Interessen unseres Berufsstandes zu vertreten.>

Wir führten zunächst eine Situationsanalyse durch.>

- > Was haben wir in 10 Jahren berufspolitischer Arbeit erreicht?>
- > Welche Auswirkungen hat die Budgetierung von Heilmitteln auf die Entwicklung?>
- > Welche Lösungswege sehen wir als möglich an?>

Durch ein breitgefächertes Fort- und Weiterbildungsangebot im Anschluss an die Ausbildung haben wir das fachliche Wissen und Können, d. h. die fachliche Kompetenz der Berufskollegen, deutlich angehoben und erweitert und die Voraussetzungen für die Qualität der Behandlung vergrößert.
Durch das Bemühen um eine gute Zusammenarbeit mit den Ärzten konnte Einfluss auf das Verordnungsverhalten genommen werden, was sich in der Frequenzstatistik deutlich niederschlägt. Ärzte wissen, das unser therapeutisches Spektrum weit über Packungen und Massagen hinausgeht und sie verordnen nach therapeutischer Wirksamkeit.>

Welchen Einfluss nimmt die Budgetierung von Heilmitteln auf diesen positiv verlaufenden Entwicklungsprozess?>

Erlaubt sei der Hinweis, "dass Voraussetzung für den Anspruch des Versicherten auf die Versorgung mit Heilmitteln gemäß § 32 SGB V allein die Verordnung durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt nach § 73 Abs. 2, Nr. 7 SGB V ist."
Somit ist der Arzt allein in Verantwortung genommen, über die Notwendigkeit der Verordnung von Heilmitteln zu entscheiden, das Budget ohne Kenntnis des Verordnungsverhaltens aller Arztkollegen einzuhalten und Regressandrohungen hinzunehmen.>

Das Verordnungsverhalten widerspiegelt die enormen Widersprüche, denen Ärzte ausgesetzt sind.>

Die Kontinuität der Verordnungen ist unterbrochen. Verordnungsspitzen finden sich am Anfang jedes Quartals ebenso wie im Vergleich 1. zum 4. Quartal. Es wird weniger oder gar nicht verordnet. Die Verordnungsmenge unterschreitet die therapeutische Wirksamkeit. Bei der Wahl des Heilmittels wird weniger nach Notwendigkeit als nach wirtschaftlich machbar entschieden. Von einer optimalen Versorgung der Patienten mit Heilmitteln kann deshalb nicht mehr die Rede sein. Selbstverständlich hat das auch Auswirkungen auf die physiotherapeutischen Praxen, die Arbeitsverdichtung nimmt weiter zu, Stellen werden abgebaut und der verstärkte finanzielle Druck beeinträchtigt die Qualität.>

Das alles hat sowohl bei den verordnenden Ärzten, als auch bei den Leistungserbringern und vor allem bei den Patienten zu Verdrossenheit geführt.>

Deshalb ist das Nachdenken aller an diesem Prozess Beteiligten zwingende Notwendigkeit.>

Wir unterstreichen deutlich, dass die Fragen>

- > Welche medizinischen Leistungen sollen in Zukunft finanziert werden?>
- > Inwieweit muss der Patient in seiner Verantwortung mit eingebunden werden?>

zugelassen und beantwortet werden müssen.>

Mit unseren Vorschlägen folgen wir Physiotherapeuten dem System der Einteilung der Finanzierung von medizinischen Leistungen des Sächsischen Bündnisses Gesundheit 2000:>

  1. Vollfinanzierung der Leistungen der Physikalischen Therapie wie sie im erarbeiteten, aber noch nicht umgesetzten Indikationskatalog vorgegeben sind.
    Entsprechend der Diagnose und der vorgefundenen Schädigung bzw. Funktionsstörung wird das Ziel der Physikalischen Therapie formuliert, die Wahl des Heilmittels oder der Heilmittelkombination und die therapeutisch wirksame Verordnungsmenge vorgegeben. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Physiotherapeuten wird eingefordert. Somit ist ein Anhalt für die „ausreichende, zweckmäßige und notwendige” Therapie gegeben, die von der Solidargemeinschaft getragen werden soll.>
  2. Mischfinanzierungen durch Versicherung und Patienten sind dann möglich, wenn die Vorgaben des Indikationskatalogs erfüllt sind, der Patient aber eine Fortsetzung oder Erweiterung wünscht.>
  3. Die eigenfinanzierten Leistungen des Patienten werden sich besonders auf den Präventivbereich und die Gesundheitsförderung beziehen wie z. T. bereits praktiziert.>

Nach unserer Auffassung bietet ein in dieser Form angedachtes System die Voraussetzungen, dass das Prinzip der Solidargemeinschaft bei Vergrößerung der Eigenverantwortung der Patienten erhalten bleiben kann.>

Louise Schumann
Deutscher Verband für Psychotherapie - Zentralverband
der Physiotherapeuten / Krankengymnasten (ZVK) e. V.
Landesverband Sachsen e. V.>

Linie
Letzte Aktualisierung: 14.10.2000 zum Seitenanfang    Druckversion    
Linie
Linie
Linie